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+ | ====== Allgemeines ====== | ||
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+ | Wie gesehen ist Grenzbrueck ein an das mittelalterliche Feudalsystem des 13. Bis 15. Jahrhunderts angelehntes Königreich. Das bedeutet, die Obrigkeit (de facto der Adel) vom König bis zu den Rittern und Ministerialen („Beamtenadel“), | ||
+ | Zwar gibt es zahlreiche geschriebene Gesetze und Verordnungen, | ||
+ | Nachfolgend haben wir einige wichtige Gesetzes- und Rechtsaspekte zusammengestellt. | ||
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+ | ===== Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ===== | ||
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+ | Im Hinblick auf die historische Anlehnung an das reale Mittelalter stellt in Grenzbrueck die geschlechtliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau einen wesentlichen Unterschied im Spiel dar. Wir möchten insbesondere nicht, dass Frauen in ihren Spielmöglichkeiten eingeschränkt werden, daher gilt insoweit, dass in Grenzbrueck beide Geschlechter absolut gleichgestellt sind! Jede weibliche Mitspielerin soll jeden Funktion, jedes Amt und jeden Beruf ohne Einschränkung ergreifen könne, den sie möchte. Sie kann daher auch einen Beruf darstellen, der im Mittelalter grundsätzlich eher Männern vorbehalten wäre (z.B. Soldatin). Wir wollen insbesondere die weiblichen Mitspielerinnen nicht „auf stickende Damen, die nichts zu sagen haben“, reduzieren. Es gilt auch hier „Du kannst, was Du darstellen kannst“. Dass dies so ist, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, | ||
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+ | * Die Ecclesia Grenzbrueckensis: | ||
+ | * Der Begriff des Ritters und des Knappen wird bei uns nur in der jeweils männlichen Form verwandt. Diese Begriffe sind nach unserer Auffassung so sehr mit der männlichen Form verbunden, dass der Begriff „Ritterin“ oder „Knappin“ als störend empfunden würde. Ein weiblicher Ritter wird daher in Grenzbrueck als Schwertdame oder Schilddame (danach differenzierend, | ||
+ | * Bestimmte, für das Spiel irrelevante Straftaten nach der Halsgerichtsordnung können nur von Frauen (z.B. Hurerei) begangen werden. | ||
+ | * Das Erbrecht des Adels ist zweigeteilt. In einigen Kronvasallentümern sind weibliche Nachfahren von der Erbfolge ausgeschlossen, | ||
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+ | ===== Strafrecht ===== | ||
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+ | Das Strafrecht und das Strafprozessrecht sind in der „Grenzbruecker Peynlichen Halsgerichtsordnung geregelt. Diese sind erst seit wenigen Jahrzehnten eingeführt und der Versuch der Könige von Grenzbrueck, | ||
+ | Das Strafrecht Grenzbruecks ist frei erfunden, da es so etwas wie ein einheitliches Straf- und Strafprozeßrecht im Mittelalter nicht gab. Es enthält aber zahlreiche Entlehnungen aus mittelalterlichen Regelungen und ist dementsprechend streng. Es sieht neben zahlreichen Todesstrafen (sog. endliche Strafen, z.B. köpfen, hängen, ertränken, pfählen etc.) auch für kleinere Delikte, v.a. Körperstrafen (sog. Reustrafen, z.B. Auspeitschen, | ||
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+ | * Straftaten (Miszethaten) gegen die Krone und das Reych (z.B. Verrat, Aufruhr stiften, Konterkarierung, | ||
+ | * Straftaten gegen Leib und Leben (z.B. Mord, Totschlag, Körperverletzung); | ||
+ | * Straftaten gegen Eigentum und Besitz (z.B. Betrug, Diebstahl, Raub); | ||
+ | * Straftaten gegen Ehre und Namen (z.B. Beleidigung); | ||
+ | * Straftaten gegen die Standesordnung (z.B. Ehebruch, Untreue, Hurerei etc.); | ||
+ | * Straftaten gegen die Gemeinschaft (z.B. Fälscherei, | ||
+ | * Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (z.B. Bestechung, Bestechlichkeit, | ||
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+ | Das Strafprozessrecht regelt hingegen das Verfahren zur Urteilsfindung. Es beinhaltet Vorschriften zur Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte, zu den Beweismitteln (wobei insbesondere die Tortur oder peinliche Befragung zur Herbeiführung eines Geständnisses besondere Bedeutung hat), zu Beweisregel, | ||
+ | Wer sich ein Grundverständnis des Strafrechts in Grenzbrueck verschaffen will, sollte daher einmal die Peynliche Halsgerichtsordnung gelesen haben. Hieraus lassen sich ebenfalls schöne Spielkonzepte (Richter, Schöffe, Büttel etc.) herleiten, die nicht dem 0815-Abenteuerer entsprechen. Zu beachten ist ferner, dass viele Straftaten nicht nur durch weltliche Gerichte geahndet werden können, sondern auch durch ecclesiale Gerichte nach dem dortigen „Moralgesetzbuch“ (dem Pentagonium Purificatum, | ||
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+ | Wie oben schon angedeutet, sind v.a. „Recht und Gerechtigkeit“ und „Recht haben und Recht bekommen“ jeweils zwei unterschiedliche Paar Schuhe, in Grenzbrueck noch mehr als es heute der Fall ist. Die Durchsetzung von Strafen gegen den Adel (bspw. weil dieser sich an seinen Bauern vergangen hat) ist schwierig und hängt oft von der Willkür und Lust des nächst höheren Adligen ab, sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern. Gleichwohl bedeutet das nicht, dass sich ein Adliger alles leisten kann. Er ist letztlich von seinen Bauern genauso abhängig wie von seinem König. Auch ein Adliger kann durch zu große Brutalität bspw. bei seinem Herzog oder König in Ungnade fallen. Denn auch der König fürchtet Aufruhr und Unfrieden im Reich, die seinen eigenen Thron gefährden könnten. | ||
+ | Streitereien unter Adligen indes werden seltener über den Rechtsweg, denn über Diplomatie oder Fehde und – im schlimmsten Falle – Krieg geregelt. | ||
+ | Für das Spiel bedeutet das, sich etwas von der (heutigen) Vorstellung zu lösen, dass ein Vergehen oder auch Verbrechen immer gleich bestraft würde, dass es einen allumfassenden Rechtsrahmen gäbe, der die Menschen schützt und das es so etwas wie „Menschenrechte“ (Menschenwürde, | ||
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+ | ===== Vorrechte des Adels ===== | ||
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+ | Neben diesen allgemeinen Ausführungen gelten besondere [[it-bereich: | ||
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+ | ===== Ecclesiales und Glaubensrecht ===== | ||
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+ | Auch der Bereich der Ecclesia und des Glaubens ist verrechtlicht. So finden sich Vorschriften und Regeln für die einzelnen Orden Acrulons und Myrns, etwa deren spezielle Aufgaben oder Reglementierungen über besondere Aufnahmebedingungen (z.B. rein männliche bzw. rein weibliche Orden). | ||
+ | Aber auch der Glaube selbst und das moralische Handeln der Menschen wird durch religiöse Vorschriften geregelt, die für Vergehen gegen den Glauben (z. B. Ketzerei) oder die ecclesiale Moral durch teilweise strenge, weltliche Strafen geahndet werden. Oberster Kodex in diesem Zusammenhang ist das sog. Pentagonium Purificatum. Dieses „Moralgesetzbuch“ legt für die unterschiedlichen Frevel („nefas“), | ||
+ | Höchste und wichtigste Tugend ist die Demut. Damit ist sowohl die Demut vor den Ewgen, als auch vor den jeweils weltlichen Herren gemeint, denn die Ewgen haben diese Ordnung (also das Ständesystem) den Menschen gegeben und der Mensch soll sie nicht ändern. Aus dieser religiösen Vorstellung stützt sich daher das ständische System und damit insgesamt die Ordnung in Grenzbrueck. Die weiteren Tugenden sind die Treue (und darin inbegriffen die Ehre), die Beharrlichkeit (Disziplin), | ||
+ | Verstößt jemand gegen diese Tugenden kann er vor ein ecclesiales Gericht gestellt werden. Häufig übernehmen die jeweiligen Landesherren aber diese Aufgabe. Dabei verhängt das Gericht keine „Strafen“, | ||
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+ | Frevel gegen die **Demut**: | ||
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+ | * Ketzerei/ | ||
+ | * Hochmut | ||
+ | * Morden | ||
+ | * Prahlerei | ||
+ | * Eitelkeit | ||
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+ | Frevel gegen die **Treue** | ||
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+ | * Schwurbruch (Schwur ist die Bekräftigung der Wahrheit einer Aussage durch Berufen auf die Ewgen) | ||
+ | * Eidbruch | ||
+ | * Lug und Betrug | ||
+ | * Lästerei | ||
+ | * Feigheit | ||
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+ | Frevel gegen die **Beharrlichkeit/ | ||
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+ | * Gier | ||
+ | * Wollust | ||
+ | * Völlerei und Trunkenheit | ||
+ | * Unzucht | ||
+ | * Faulheit | ||
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+ | Frevel gegen die **Barmherzigkeit** | ||
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+ | * Mildlosigkeit/ | ||
+ | * Geiz | ||
+ | * Neid | ||
+ | * Zorn | ||
+ | * Missgunst | ||
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+ | Frevel gegen die **Vernunft** | ||
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+ | * Hexerei | ||
+ | * Irrsinn | ||
+ | * Narretei | ||
+ | * Aberglaube | ||
+ | * Eifersucht | ||
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+ | Die oben genannten Frevel stimmen in ihren Nuancen nicht immer mit unseren heutigen Begriffen bzw. dem Begriffsverständnis überein. Es sei daher jedem ans Herz gelegt, zumindest einmal einen Blick in das Pentagonium Purificatum geworfen zu haben. Clerus-Spielern bietet sich hier auch ein schöner Spielansatz, | ||
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====== Überblick über die wichtigsten Gesetze ====== | ====== Überblick über die wichtigsten Gesetze ====== | ||
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===== Gesetzbücher, | ===== Gesetzbücher, | ||
* [[Constitutio Criminalis Violensis - Peynliche Halsgerichtsordnung]], | * [[Constitutio Criminalis Violensis - Peynliche Halsgerichtsordnung]], | ||
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===== Bekanntmachungen und Verlautbarungen Ihrer Majestaet Viola Auguste ===== | ===== Bekanntmachungen und Verlautbarungen Ihrer Majestaet Viola Auguste ===== | ||
* [[Edictum wider das unheylige Gezuecht]] | * [[Edictum wider das unheylige Gezuecht]] | ||
+ | * [[Von den Laendereyen der Ecclesia]] | ||
===== Bekanntmachungen und Verlautbarungen anderer Adliger ===== | ===== Bekanntmachungen und Verlautbarungen anderer Adliger ===== | ||
- | * [[Volkmar von Alt Mendreth | + | |
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+ | * [[Erlass betreffend die Registratura saeculara]]. | ||
+ | * [[Alt Mendreth]] | ||