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Grenzbruecker Wappenkunde und Heroldswesen

Wappenkunde und -recht

Das Recht ein eigenes Wappen zu führen ist im Königreich dem Adel, dem hohen Clerus sowie einigen hohen Mitgliedern der Academie (zumeist Mitglieder des Hohen Rates, die ein Lehen der Academie verwalten) vorbehalten. Dabei tragen sowohl die Herren als auch die Damen üblicherweise jeweils eigene Wappen. Die Knappen eines Ritters oder das Gefolge eines Adligen hingegen tragen in aller Regel „nur“ die Wappenfarben ihres Herrn oder ggf. Elemente des Wappens, seltener hingegen das vollständige Wappen, das eigentlich dem jeweiligen Herrn selbst bzw. den jeweiligen Familienmitgliedern vorbehalten ist. Eine Ausnahme hiervon bilden üblicherweise die Herolde, die ebenfalls das volle Wappen ihres jeweiligen Herrn tragen dürfen. Die Gestaltung des Wappens bleibt dabei dem jeweiligen Spieler überlassen, sollte aber vorher mit der Grenzbruecker Simulationsleitung abgestimmt werden, um Überschneidungen zu vermeiden und auch die Bedeutung des Wappens festzulegen. Durch die Wappenbedeutung lassen sich sehr schön Hintergrundgeschichten oder sogar Spielanlässe (Konflikt um bestimmte Wappen etc.) schaffen. Bei der Gestaltung achten wir nicht immer auf die strenge Einhaltung der durchaus sehr komplizierten Regeln der Heraldik (z. B. Farbe darf nicht an Farbe, Metall nicht an Metall stoßen), wobei die Einhaltung gleichwohl die Regel und nicht die Ausnahme darstellen sollte (in der Wirklichkeit liegen die Ausnahmen von der eben benannten Farbregel bspw. bei unter 1%!). Es geht um geschichtsnahe Interpretation der Heraldikregeln. Während wir früher ebenfalls der im LARP leider verbreiteten „Unsitte“ nachgegangen sind, dass jeder die Farben schwarz-rot und ein Wappentier führen musste (siehe unten das Arkenwaelder Wappen), möchten wir nun davon Abstand nehmen und haben dies schon mit zahlreichen Wappen getan. Einige anschauliche Beispiele Grenzbruecker Wappen sind in der Wappenrolle. Tipss und Überlegungen zur Wappengestaltung:

  • Ein möglichst schlichtes Wappen (z. B. ohne Wappentier etc.) ist einfacher reproduzierbar (z. B. bei Kleidung, Geschirr, Wappenschild, Banner, Münzen, Siegeln etc.).
  • Ein schlichtes Wappen (z.B. einfache geometrische Formen) sieht schön aus und hebt sich von den in LARP verbreiteten, komplizierten Wappentypen ab.
  • Eine schöne Hintergrundgeschichte zum Wappen bereichert das Spiel.
  • Je niedriger der Adlige umso eher empfiehlt sich ein eher schlichtes Wappen.

Neben diesen Überlegungen gibt es die nachfolgenden Grenzbruecker Besonderheiten:

Das Grenzbruecker Reichswappen

Ecclesiale Wappen

Die Hohenstadener Blume


Ein lediger silberner Schild belegt mit einer blauen Kornblume mit goldener Butze.

Der Mendrether Baum

Der Schluessel der Academie

Der Mendrether Baum

Das Tiburer Feld

Ein gespaltener Schild in grün und rot wird im allgemeinen das „Tiburer Feld“ genannt. Es sind die Markgräflichen Farben als Hintergrund für ganz Tibur. Besonders alte Familien oder Häuser tragen oft diese Farbkombination, wenn sie nicht zu einem der anderen großen Häuser, wie Firnherz oder Güldmark gehören. Es symbolisiert die Vereinigung von Tios und Ea, von denen alle Tiburer abstammen. Darüber hinaus existiert auch noch das Tiburer Feld mit Horizont, falls noch mehr heraldische Figuren untergebracht werden sollen.

Das Arkenwaelder Wappen

Die Markgrafen von Arkenwald und deren Barone, Ritter usw. tragen das Arkenwaelder Wappen in rot/schwarz geviert, das obere rechte rote Feld mit schwarzen Balken mehrfach schräg gespalten, mit ihrem entsprechenden Wappensymbol. Heraldisch wird das einfach nur mit „Arkenwaelder Wappen mit … belegt“ abgekürzt. Das Wappen von Arkenwald ist z.B. „das Arkenwaelder Wappen mit einer goldenen Eule belegt“ usw.
Diese Aufteilung leitet sich aus den „klassischen“ alten Wappen Grenzbruecks ab, ist aber mittlerweile aus der Mode gekommen.

Das Arkenwalder Wappen Ein Beispiel: Das Wappen Arkenwalds

Heroldswesen

Die Rolle des Herolds/Wappenkönigs

Das Amt des Herolds ist ein besonderes und wichtiges Amt an den Höfen wohlhabender und reicher Herren. Der Herold ist Gesandter und Sprecher seines Herrn. Er trägt das Wappen seines Herrn (den sogenannten Tabbert oder auch tabards) und üblicherweise einen Amtsnamen, z. B. der Herold der Königin trägt den Beinamen „Brueckreych“, derjenige von Hohenstaden „Lebleuet“ oder derjenige von Tibur „Roszmareschall“. Die Aufgaben des Herolds sind mannigfaltig und richten sich nach dem jeweiligen Anlass bei dem er tätig wird. Bei Hofe ist er v. a. Sprecher und Vermittler seines Herrn. Er ruft die anwesenden Gäste auf und stellt sie seinem Herrn vor. Im Turnier kommen dem Herold wesentliche Leitungsfunktionen zu. Er prüft zunächst die Turnierwürdigkeit der Teilnehmer (durch Vorlage adliger Stammbäume, gewonnener Turnierpfänder/-preise oder Adelsbriefe, die die Turnierwürdigkeit bescheinigen) und führt die Wappenliste (Teilnehmerliste). Er ruft die Kämpfenden auf, muss also umfassende Kenntnisse über die beteiligten Personen und ihre Wappen haben. Er wacht – mit Hilfe seiner Knechte – über die Einhaltung des Reglements. Er hat insoweit die Ordnungsgewalt innerhalb und außerhalb der Schranken (den Turnierplatz). Im Krieg und in der Schlacht genießt der Herold Immunität und soll nicht angegriffen werden. Die obersten Herolde des Reiches bzw. eines Kronvasallentums werden auch als Wappenkönige bezeichnet. Sie sind angesehene Gutachter in allen Fragen der Genealogie und des Wappenwesens, ihr Votum vermag bei Zweifelsfällen über die Zugehörigkeit einer Person oder Familie zum Adel und über die Stellung in der Hierarchie zu entscheiden. Eine wichtige Fähigkeit des Herolds ist das sogenannte Blasonieren eines Wappens, d. h. das Beschreiben des Wappens. Ausführliche Hintergründe zur Wappenkunde und zum Blasonieren finden sich hier: http://www.dr-bernhard-peter.de/Heraldik/seite38.htm

ot-bereich/wappenkunde.txt · Zuletzt geändert: 2011/07/19 09:05 von maetti