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- | ====== Die Academia Clavis Mundi Grenzbrueckensis ====== | ||
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- | Dies ist eine kurze Zusammenfassung für alle Angehörigen der Academia Clavis Mundi Grenzbrueckensis. Sie dient dazu, das Zusammenspiel innerhalb der Academie, aber auch die Repräsentanz nach außen hin zu verbessern. Die nachfolgenden Hintergründe und Regeln sind nicht allumfassend und verbindlich, | ||
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- | ===== Die Academie, Geschichte, Hintergrund und Tradition ===== | ||
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- | ==== Geschichtliches ==== | ||
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- | Die Academia Clavis Mundi ward vor rund 2300 Jahren von einem Omnimagus namens Horus von Anatheyn auf einem von magischen Feldlinien durchzogenen Hügel gegründet. Der damalige Princeps des Reiches Abnon von Limestus, der Einer der Stämme hatte Horus, seinem treusten Berater und Diener aufgegeben eine Stätte der Ausbildung und Wissenschaft zu schaffen und ihm die alleinige Pflicht und Ehre und das alleinige Recht übertragen, | ||
- | Der Academie ward von Abnon ebenso das Recht eingeräumt, | ||
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- | Nach dem Zerfall des alten Königreiches und der Zersplitterung in autonome Provinzen ward dieses Recht von Herzog Eodold von Falkensteyn-Hohenstaden für das Herzogtum Grenzbrueck ebenfalls anerkannt und für verbindlich erklärt. Seit jenen Tagen hütet die Academie das Wissen über zahlreiche Zauber, Tränke, Rezepturen, Legenden und Geschichten. Die Academie ist der Ort in Grenzbrueck, | ||
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- | ==== Die Gegenwart ==== | ||
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- | Heute lehren und lernen in den Hallen des Wissens an die 1000 Personen. Hinzu kommt die Garde der Academie mit 133 hervorragend ausgebildeten Soldaten. | ||
- | Die Magie überwiegt dabei grundsätzlich, | ||
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- | ==== Die Academie als Gebäude: ==== | ||
- | Bericht eines Reisenden... | ||
- | „Bedächtig näherte ich mich dem gewaltigen Gebäude, welches langsam aus dem Morgennebel auftauchte. Welch ein seltsamer Anblick... In einem kleinen Tal, umringt von schattigen Wäldern und hohen Bergen, erhoben sich zahlreiche Türme und Erker auf felsigem Untergrund in atemberaubende Höhen. Die Fenster und Türen, die aus der Ferne zu erkennen waren, schienen gleichsam wie Argus Augen hinab in die Ebene zu starren, die umliegende Szenerie beobachtend, | ||
- | Über den weiter fort gelegenen östlichen Bergwipfeln erstrahlte ein rötliches Schimmern, erstes Anzeichen der aufgehenden Sonne und des anbrechenden Tages. Als ich auf dem schmalen steinigen Pfad näher schritt, wanderte mein Blick von Fenster zu Fenster, von Giebel zu Giebel und von Turm zu Turm. Ein seltsames Flimmern.... Es schien als trüge es meine Sinne. Je näher ich kam, desto ungleich höher erschienen mir die obersten Turmspitzen, | ||
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- | Als ich noch weiter herangekommen, | ||
- | Endlich stand ich vor dem gewaltigen Flügelportal... keine Gräben, keine Wehrmauern schützten die unterste Mauerebene des mächtigen Bauwerks, nur zwei Soldaten in glänzenden Rüstungen verweilten starr und stumm vor dem Tor. Doch es beschlich mich das sichere Gefühl, daß es einen guten Grund dafür geben mochte, vermutlich bedurfte es derlei profanen Schutzwerkes hier nicht. Und wieder dieses seltsame Flimmern, ein Knistern in der Luft, wie .... reine Magie, Essenz, Macht, wie immer man es nennen will. | ||
- | Bevor ich durch das wundervolle, | ||
- | Noch einmal blickte ich hinauf, die Spitzen der Türme erscheinen nun fast unerreichbar, | ||
- | Ich schritt durch das Portal und ein Gefühl der Erhabenheit und Macht drang in mein Herz. | ||
- | In der Eingangshalle befanden sich acht Pforten, die Wände waren geschmückt mit Ornamenten, einige Büsten zeigten wohl bedeutende Lehrmeister der Hallen des Wissens, wie die Academie von den Bewohnern des Reiches genannt wird. Einige Männer in schmuckvollen Roben durchschritten eilig die Halle - Bücher, Schriftstücke und andere Instrumente tragend - ohne besonders Notiz von mir zu nehmen. | ||
- | Endlich sprach mich ein Mann mit kurzem grauem Spitzbart und Sehgläsern auf seiner Nase an. Er trug eine graue Robe, darüber einen schlichten tiefroten Mantel, einige Beutel und Taschen an seinem Gürtel. Daneben fiel mir ein Bund mit zahlreichen Schlüsseln aus den verschiedensten Metallen ins Auge...“ | ||
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- | ===== Die Academie als Institution ===== | ||
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- | Die Academie wird, seit Verschwinden des Omnimagus Lucius von Anatheyn vor vielen Jahren, vom Einen Hohen und Ehrwuerdigen Senat geleitet. Die Mitglieder dieses Hohen Rates, gleichsam auch die Leiter der verschiedenen Collegien und Facultäten und Hüter der Protectorate, | ||
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- | - Senator Superior et Maximus, Magus Anima, Praeceptor Primus Animamagica Cecil D' | ||
- | - Senator, Magister Magnus, Praeceptor Primus Alchemia et Herbatologia, | ||
- | - Senator Aeneus, Magus Medicam, Praeceptor Primus Medicammagica, | ||
- | - Senator, Magus Sanctum et Medicam, Praeceptor Primus Sanctummagica Servatius Ansebaldus | ||
- | - Senator, Magus Contra et Galad, Praeceptor Primus Contramagica Cassius von Widersteyn | ||
- | - Senator, Magus Anima et Medicam, Protector Siebeneschen Lucius Horus Siebenthal | ||
- | - Senator, Magus Sanctum et Animca, Praeceptor Primus Magica Theoretica Leon Buchmeister | ||
- | - Senator, Magus Galad et Sanctum, Protector Gruenmark Raphael Thryment | ||
- | - Senator, Magus Galad et Anima, Protector Dreypfad Marcus Lucardius Drileuen | ||
- | - Senator, Magus Galad et Contra, Praeceptor Primus Galadmagica Erszbet Lauschenberg | ||
- | - Senator, Magister Magnus, Protector Schwarzensee Ismael Sargaras | ||
- | - Senator, Magister Magnus, Protector Freyport Isleif Akir | ||
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- | Weiterhin Senatoren ehrenhalber, | ||
- | * Markgraf Phillipe d’Argon von Mendt | ||
- | * ihre Majestät Viola Augusta von Grenzbrueck | ||
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- | ===== Richtige Anrede, Weisungsbefugnisse und das Spiel untereinander: | ||
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- | ==== a) Die Schlüssel: ==== | ||
- | Die Schlüssel sind ein internes Erkennungszeichen. Sie geben den Grad, den sein Träger in der Magie oder Alchemie erreicht hat, wieder. Daneben gibt es zahlreiche besondere Schlüssel. Genaueres ergibt sich aus der Liste: | ||
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- | Zu beachten ist, daß die Schlüssel zu addieren sind, d.h. ein Magus Minor trägt schon insg. drei Schlüssel (für Novice, Adept und Magister jeweils einen). Senator Siebenthal trägt also insgesamt sechs Schlüssel (Einen Zinn, einen Kupfer, einen Eisen, jeweils einen für seinen Titel als Magus Anima und Magus Medicam und einen goldenen als Senator). | ||
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- | ^ Akademischer Grad ^ Anzahl der Schlüssel | ||
- | | Eleve oder Novice | ||
- | | Adepticus | ||
- | | Magister oder Magus Minor | Drei | Eisen | | ||
- | | Magister Magnus oder Magus Anima/ Medicam/ Galad/ Sanctum/ Contra | ||
- | | Omnimagus | ||
- | ^ Ämter: ^ | ||
- | | Botenreiter, | ||
- | | Castellan oder Portalwächter, | ||
- | | Leiter eines Forschungskollegiums, | ||
- | | Senator Superior et Maximus (Akademieleiter) | Ein | Rotgold | ||
- | ^ Besondere Verdienste: ^ Anzahl der Schlüssel | ||
- | | Wissenschaft und Forschung | je Ein | Nach Leistung, dem Gebiet angemessen | | ||
- | | Tapferkeit | je Ein | Nach Leistung, der Tat entsprechend | | ||
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- | ==== b) Richtige Anrede: ==== | ||
- | Innerhalb der Academie wird auf Benehmen äußersten Wert gelegt, da ein geordnetes und gepflegtes Verhalten Grundpfeiler eines gedeihlichen Zusammenlebens ist, allzumal die Academie ein Ort uralter und überlieferter Traditionen ist. Daher ist wie folgt aufgelistet, | ||
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- | Senatoren werden entweder mit „Senator“ oder ihrem sonstigen Titel (Magus Anima) oder kurz mit „Excellenz“ angesprochen, | ||
- | Licentiaten tragen den Titulum „Licentiatus“ und werden ansonsten mit dem Titel entsprechend ihrem akademischen Grad angesprochen, | ||
- | Großmeister (Magister Magnus, Magus mit zwei Titeln) der Magie oder Alchemie werden mit ihrem vollen Titel oder als „Hochgelehrter Herr“ angesprochen. | ||
- | Meister (Magister, Magus Minor) der Magie oder Alchemie werden mit ihrem vollen Titel oder als „Wohlgelehrter Herr“ angesprochen. | ||
- | Adepten tragen den Titulum „Adepticus“ und werden entweder mit ihrem simplen Rufnamen, oder respektvoller als „Gelehrter Herr“ angesprochen. | ||
- | Novicen und Eleven tragen den Titulum „Novice“ oder „Eleve“ und werden ansonsten mit ihrem simplen Rufnamen angesprochen. | ||
- | reguläre Adelstitel, werden innerhalb der Akademie bzw. in der Kommunikation untereinander nicht gebraucht. Ansonsten kann dem Anlass entsprechend eine der beiden Anredeformen benutzt werden. Eine Kombination aus beidem wird nicht benutzt. Wer dies trotztdem tut gilt "als nicht mit der Materie vertraut" | ||
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- | ==== c) Weisungsbefugnisse: | ||
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- | Bei der Weisungsbefugnis handelt es sich um die schwierigste Kategorie dieser Aufzählung, | ||
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- | Grundregel ist, man sollte als Weisungsbefugter keine „schikanösen“ Befehle geben, also solche die vollkommen sinnlos sind und nur dazu da sind seinen „Untergebenen“ zu demütigen (z.B. „Putz mir die Schuhe!“). An solche Weisungen ist ein Untergebener niemals gebunden und es sollte ihm kein Schaden daraus entstehen, wenn er sie nicht befolgt. Dagegen gilt grds. das Weisungen eines höheren Ranges stets unverzüglich zu befolgen sind („Es mutet nun einmal seltsam an, wenn ein Senator einen Adepticus erst dreimal – womöglich noch höflich – bitten muß, ihm ein wichtiges Schriftstück (z.B. Plotrelevanz) auszuhändigen. | ||
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- | ===== Das richtige Auftreten nach außen: ===== | ||
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- | ==== a)Beziehungen zu den grenzbruecker Provinzen: ==== | ||
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- | Prinzipiell sind die Meinungen über die anderen grenzbruecker Provinzen natürlich von Charakter zu Charakter unterschiedlich. Es sollte jedoch u.a. beachtet werden, dass | ||
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- | … Insbesondere mit dem weit entwickelten Großherzogtum Hohenstaden reger Handel betrieben wird. Im Bereich der Bildung ist wohl keine andere Provinz dem Standard der Academie so nahe, weshalb die hohenstadener Herrschaft unter vielen Gelehrten Respekt genießen mag. | ||
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- | … Die Markgrafschaft Mendreth als schützender Ring um die Academie liegt. | ||
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- | … Man im fernen Tibur ein sehr kritisches Bild von der Magie zeichnet, was als unaufgeschlossen angeprangert werden kann. | ||
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- | ==== b) Verhalten gegenüber anderen Spielern ==== | ||
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- | Grundsätzlich ist das Auftreten zu anderen Spieler jedem selbst überlassen. Man sollte aber einige Dinge bedenken: Magier und Alchemisten (auch Novicen) sind meist in besonderem Maße stolz über ihre Zugehörigkeit zur Academie. Niemals würde ein Mitglied der Academie es zu lassen, wenn schlecht über diese oder ein anderes Mitglied gesprochen wird. | ||
- | Die Möglichkeiten Zaubersprüche und alchemistisches Wissen zu erlernen: | ||
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- | In der Academie ist es möglich jeden Zauber zu erlernen, der in der Bibliothek auffindbar ist. Daneben solche die von Mitgliedern der Academie erworben wurden. Natürlich ist es auch möglich außergewöhnliche Zauber in den Hallen zu erlernen, auch wenn sonst niemand intime diesen Zauber erlernt hat, schließlich handelt es sich um eine Academie mit einem Erfahrungsschatz von über zweitausend Jahren, will sagen irgendein NSC-Magister wird den Zauber dann halt beherrschen. Allerdings sollte man mit derlei etwas zurückhaltend umgehen und hier ist in besonderem gutes Spiel und Bescheidenheit aller Beteiligten gefragt. So könnte es bspw. für einen schwierigen Zauber von Nöten sein, diesen über längere Zeit zu erlernen, weitere Schriftstücke darüber zu finden etc. Das macht das ganze erheblich interessanter und wir lassen uns da bestimmt was schönes einfallen. Zaubern und Zauber lernen soll das Spiel bereichern und das tut es nicht, wenn es im Out-Time geschieht. | ||
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- | - Zudem: Die Academia ist grundsätzlich – zumindest offiziell – rechtschaffen und dem Reiche Grenzbrueck verpflichtet. Es gilt daher grundsätzlich ein striktes Verbot der Nekromantie, | ||
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- | - Bei der Alchemie ist es grundsätzlich genauso. Es gibt eine gewaltige Liste an möglichen Rezepturen für die verschiedensten Tränke. Die Giftkunde ist dabei insoweit erlaubt, als es gerade darum geht Verständnis für die Wirkungsweise eines Giftes zu entwickeln, um ein dementsprechendes Gegengift erstellen zu können. „Man muß selbst die Dunkelheit kennen, um ihre Gefahren zu verstehen und sie zu bezwingen.“ (Liora zu Lauenson im Gespräch mit Contramagicus Widersteyn). | ||
- | Wichtige Personen jenseits des Hohen Rates: | ||
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- | - Marschall Titus von Melihn und Marschall Sedor Terwen; anzusprechen als „Marschall“ oder „Magister Gladii“. Die Kommandanten der Akademiegarde und Portalwächter. | ||
- | - Oberster Bibliothekar Franz von Wintermond. | ||
- | - Castellan Eusebius von Travent | ||
- | - Oberster Licentiat Victor Theoderich Palanthor, nach seinem Verschwinden ersetzt durch Magus Minor Phönixflug | ||
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- | ===== Die Möglichkeit selbst Lehrlinge auszubilden: | ||
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- | Grundsätzlich ist durch Bestehen der Prüfungen innerhalb der Academie jeder akademische Grad zu erreichen. Man benötigt für eine erfolgreiche Laufbahn keinen (Spieler-)Lehrmeister. | ||
- | Es ist jedoch ein durchaus übliches Procedere Lehrlinge - neben dem allgemeinen Unterricht -in einem Lehrer-Schüler-Verhältnis bis zum Adepten- oder gar Magustitel zu führen. Außerdem stellt dieses Verhältnis für viele Spieler einen zentralen Reiz des Akademiker-Rollenspiels dar. | ||
- | Um einen eigenen, oder gar mehrere Lehrlinge auszubilden, | ||
- | Gerne können auch Lehrlinge alleine, ohne Magister auf Wanderschaft (sprich auf Con) sein. Normalerweise ist das der Standart. Dann sollten sich die Spieler kurz einen Auftrag o.ä. der Akademie ausdenken, warum sie unterwegs sind. | ||
- | Wie kann man ein Mitglied der Academie werden? Wer kann Mitglied werden? | ||
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- | Grundsätzlich jeder, der einen magiebegabten oder alchemistisch begabten Charakter hat und die Aufnahmeprüfungen besteht. Die Academie hat ein hartes Auswahlverfahren eingeführt, | ||
- | Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, bedarf es eines Fürsprechers in der Academie selbst. | ||
- | Prüfungen finden stets zu Beginn eines jeden Trimesters statt, also im Frühsommer, | ||
- | Codex Iuris Academia Clavis Mundi Grenzbrueckensis | ||
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- | ====== Praeambulum ====== | ||
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- | Liber Primus – Von den Regularien allgemeiner Natur | ||
- | Titulum primum – Von der Geltung der nachstehenden Regularien | ||
- | Liber Secundus – Ueber die strenge Hierarchie | ||
- | Titulum Primum – Von Aemtern und akademischen Graden | ||
- | Titulum Secundum – Von der Schluesselvergabe | ||
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- | Liber Tertius – Akademische Titulatur | ||
- | Liber Quartus - Regularien ueber die gemeine Ordnung innerhalb der Akademie | ||
- | Titulum primum: Facultaeten, | ||
- | Liber Quintus - Ausbildungszeyten und Pruefungen | ||
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- | Recht & Gesetz der Academia Clavis Mundi | ||
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- | ===== Präamblum ===== | ||
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- | Dies Recht ward der Hohen und Ehrwuerdigen Academia der magischen Kuenste Clavis Mundi zu Mendt zu Grenzbrueck dereinst in unendlicher Gnade und Weisheit okroyiert von Seiner Majestaet Abnon von Limestus, auf das die Experimentatio, | ||
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- | Erlassen im ehrwuerdigen Jahre 17 a.r., zu Anatheyn bei Mendreth, Grenzbrueck | ||
- | Liber primus – Von den Regularien allgemeiner Natur | ||
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- | ===== Titulum primum – Von der Geltung der nachstehenden Regularien ===== | ||
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- | I.1 Die in Ansehung dieses Gesetzes erlassenen Rechte und Pflichten sollen vom feierlichen Tage ihrer Verkuendigung durch Ihre Exzellenz Seine Allmacht Horus von Anatheyn gelten. | ||
- | Eine Aenderung dieser Rechte und Pflichten sey nur durch einstimmigen Beschluss des Hohen Rates der Academia und durch Verkuendung im Reiche gültig. | ||
- | I.2 Im Uebrigen gelten die Regularien des Codex Secreta und die Ordo Severa Utilisatio Bibliotheca Magna und die Ordo Utilisatio Laboratorii. | ||
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- | II. Die nachstehenden Regularien gelten für all jene, die sich mit Zeychen ihres Namens in die Tabula Inscriptionis der Academia Clavis Mundi eingetragen haben. | ||
- | Sie seyen für diese Existenzien vorrangig und ausschliesslich, | ||
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- | III. Die Eintragung in die Tabula Inscriptionis erfolge durch Signatur des Einzutragenden unter dem Beiseyn mindestens eines Testimoniatus des Hohen Rates. | ||
- | Eine Abschrift der Tabula Inscriptionis sey an den Mauern der Akademie zu veranschlagen. | ||
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- | IV. Ferner sollen die nachfolgenden Regularien fuer alle Existenzien anzuwenden seyn, welche sich in den ehrwuerdigen Hallen der Academia aufhalten oder aber sich aufhalten im ehrwuerdigen Landstriche Anatheyn. | ||
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- | V. Im Uebrigen sey fuer alle Existenzien, | ||
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- | Liber Secundus - Ueber die strenge Hierarchie | ||
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- | ===== Titulum Primum – Von Aemtern und akademischen Graden ===== | ||
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- | I.1 Die einem Organe uebergeordneten Instanzen seyen berechtigt diesem Weisungen oder Rat zu erteilen. Einer Weisung sey Folge zu leisten, ein Rat sey angemessen bei der Entscheydung oder Handlung zu beruecksichtigen. | ||
- | Wird entgegen dieses Grundsatzes gehandelt, so sey die Handlung oder Entscheydung ungueltig und unwirksam. Indes habe die hoehere Instanz, welche die Weisung oder den Rat erteilet hat, das Recht darueber zu befinden, wie im Uebrigen zu verfahren sey. | ||
- | Vermag indes zwischen den streitenden Instanzen keine Einigung erzielt werden, so sey die Instanz, welche ueber der hoeheren Instanz der Streitenden stehe, berufen, eine Entscheydung zu treffen. Diese Entscheydung sey von keiner der streitenden Instanzen mehr in Frage zu stellen. | ||
- | Im Folgenden regeln sich die Befugnisse der einzelnen Instanzen diesem Gesetze nach. | ||
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- | I.2 Die hoechste und in ihrer Weysheyt ueber allen Zweyfel erhabene Instanz der Academia sey der Hohe Rat. Er entscheyde im gemeinsamen Beschlusse durch Mehrheyt ueber die Geschicke der Academia und gebe Rat und Weisung an die niederen Instanzen der Hohen Hallen Clavis Mundi. | ||
- | Ihm obliege somit die Aufgabe das Wissen und die Weysheyt in den Hohen Wissenschaften der Magie und Alchemie, in altehrwuerdiger Tradition der Academia Clavis Mundi, begruendet durch seine Eminenz Horus von Anathein, zu bewahren und zu mehren. | ||
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- | I.3a Der hohe Rat setze sich zusammen aus den Senatoren, welche da sind der: | ||
- | Senator Superior et Maximus: Ihm obliege die hohe Buerde der Akademieleytung. Er habe den Vorsitz ueber den Hohen Rat und leyte darob den Prozess des weysen Ratschlusses. Fuerderhin zaehle seine Stimme im Hohen Rate den folgenden Bedeutungen seyner Facultaet und/oder seynes Protectorates nach. Dazu erhalte seyne Stimme eyn zusaetzlich Gewicht von elf. | ||
- | Senator Aeneus: Er habe sich verdient gemacht, sowohl als Praeceptor Primus einer Facultaet, als auch als Protector eines Landstriches. Darob zaehle seine Stimme im Hohen Rate den folgenden Bedeutungen seyner Facultaet und seynes Protectorates nach. Dazu erhalte seyne Stimme eyn zusaetzlich Gewicht von fuenf. | ||
- | Senator: Er habe sich verdient gemacht, entweder als Praeceptor Primus einer Facultaet, oder aber als Protector eines Landstriches. Darob zaehle seine Stimme im Hohen Rate den folgenden Bedeutungen seyner Facultaet oder seynes Protectorates nach. Dazu erhalte seyne Stimme eyn zusaetzlich Gewicht von fuenf. | ||
- | Senator Honoris Causa: Er habe sich anderweytig verdient gemacht und erhalte darob, durch Beschluss des Hohen Rates selbst, das Stimmrecht fuer drey in eben diesem. | ||
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- | I.3.b Die Bedeutungen der Facultaeten und Protectorate seyen im Folgenden, ehrwuerdiger Tradition entsprechend, | ||
- | Dies seyen sieben fuer die Animamagica und Sanctummagica, | ||
- | Dies seyen sieben fuer Lauenson und Freyport, fuenf fuer Distelbergen und Gruenmark, und drey fuer Siebeneschen und Dreypfad. | ||
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- | I.4 Den Beisitz im Hohen Rate erhalte der Legatus Reginae. Als Gesandter der Koenigin moege er die Entschluesse des Senats bezeugen und auch fuer Ihre Koenigliche Majestaet das Wort erheben duerfen, um die Meinung der Krone im Ratschluss kundzutun. | ||
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- | II.1 Dem Senator Superior et Maximus sey als Assistent der Licentiatus Maximus zur Seyte gestellt. Er unterstuetze den Akademieleyter mit bestem Wissen und Gewissen, indem er auf die Einhaltung des Codex Iuris und der Beschluesse des Hohen Rates in- und außerhalb der Hohen Hallen Acht gebe. Derweyl entscheyde er ueber die Vergabe von Concessiones an Magie oder Alchemie wirkendes Volk innerhalb der Grenzen des Koenigreyches. | ||
- | Sein Wort sey als Stellvertreter des Senator Superior et Maximus bindend, er habe sich darob jedoch direkt vor dem Hohen Rate zu verantworten. | ||
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- | II.2 Dem Licentiatus Maximus seyen bedienstet die Licentiati Interni et Externi. Sie moegen auf die Einhaltung desselben innerhalb oder außerhalb der Hohen Hallen Acht geben. Er trage indes die Verantwortung fuer ihre Entscheydungen. | ||
- | II.3 Den Licentiati Interni obliege es damit insbesondere die Aufsicht ueber die lernenden Stusiosi bezueglich der Einhaltung des Codex Iuris zu uebernehmen. | ||
- | II.4 Den Licentiati Externi obliege es damit insbesondere Concessiones an Gaeste und Fremde innerhalb des Koenigreiches zu vergeben, welchen es duenkt sich in den Wissenschaften der Magie oder Alchemie zu betaetigen. | ||
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- | III.1 Unterhalb des Hohen Rates obliege den Fakultaeten der Lehr- und Lernbetrieb. Den Lehrenden der Fakultaeten sey es Pflicht zu dozieren und zu unterrichten, | ||
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- | III.2 Neue Facultaeten koennen nur durch Beschluss der Hohen Rates gegruendet werden, wenn ausreychend Lehrende, Literatur und Material, Raum und Zeyt in Aussicht stehen, um neues Wissen zu lehren. | ||
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- | III.3 Die Leytung des Lehrbetriebes einer jeden Fakultaet sey obliege dem Praeceptor Primus. Er sey ein Meyster der Magie in seinem Gebiete, welcher da durch Entschluss und Pruefung des Hohen Rates sich dieses Amtes als wuerdig erwiesen habe.Dem Praeceptor Primus sollen zwey Assistentes beigeordnet sein, im Range zumindest des Titulum eines Magus Minor oder Magisters wuerdig, welche ihn bei den Aufgaben seines Amtes unterstuetzen. | ||
- | Er habe inne das Wort der Weisung und des Rates, zu bestimmen ueber Inhalte, Ort, Zeyt und Art und Weyse des Lehrens. Er habe das Recht Dozenturen zu verteilen, wie auch Lehrende zu entlassen. Im Falle von Magistri und Magistri Magni befinde er sie fuer geeygnet oder ungeeygnet in den Disziplinen der Academia zu dozieren. | ||
- | Er habe das Recht Forschungskollegien in seiner Fakultaet zu genehmigen oder abzulehnen. | ||
- | Lehrende an jeder Fakultaet sind da der: | ||
- | Omnimagus: Ihm sey erlaubt in jedem Fachgebiete und auch allen nichtfakultativen Wissenschaften und Kuensten zu dozieren. | ||
- | Magus Titulus Facultatis: Ihm sey erlaubt in dem Fachgebiete, | ||
- | Magister Magnus: Ihm sey erlaubt in den Fachgebieten, | ||
- | Magus Minor: Ihm sey erlaubt in der Allgemeinmagie, | ||
- | Magister: Ihm sey erlaubt in den Fachgebieten, | ||
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- | Ihm sey es des Weyteren erlaubt zu waehlen, ob er den akademischen Pfad der Magie einschlaegt und eine Pruefung zum Magus Minor absolviert, oder ob er die Großmeysterpruefung zum Magister Magnus anstrebt. Diesbezueglich sollte er das Gespraech mit den hoeheren Lehrenden suchen. In diesem Falle ist es moeglich, wenn auch unueblich, die Pruefung bei einem Magister Magnus außerhalb der Akademie abzulegen. | ||
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- | III.4 Die Studierenden und Unterwiesenen an den Fakultaeten haben den hohen Praemissen des Eyfers und der wissenschaftlichen Wissbegierde zu folgen. Wird entgegen dieses Grundsatzes gehandelt, so koennen sie aus den Hohen Hallen der Academia ausgeschlossen werden. | ||
- | Grade des Fortschrittes waehrend der Studien sind: | ||
- | Adeptus: Ihm sey erlaubt Vorlesungen seiner Wahl beizuwohnen und sich in Verantwortung seiner selbst fortzubilden, | ||
- | Adeptus Liber: Ihm sey erlaubt Vorlesungen seiner Wahl beizuwohnen und sich in Verantwortung seiner selbst fortzubilden, | ||
- | Eleve und Novize: Der Eleve, spaeter Novize, sey bis zu seiner Adeptenpruefung verpflichtet, | ||
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- | IV.1 Neben den Fakultaeten bestehen die hohen Forschungskollegien insbesondere die altehrwuedigen Kollegien der Magica Temporalis, Sphaerologia, | ||
- | IV.2 Ein Forschungskollegium unterliege der Leytung mindestens eines Magus Titulus Facultatis oder Magister Magnus. Die Gruendung eines solchen ist beim zustaendigen Praeceptor Primus zu beantragen. | ||
- | IV.3 Ein Forschungskollegium zu einer Disziplin, welche bisher nicht an der Academia gelehrt oder erforscht wird, kann nur beim Akademieleyter beantragt werden. | ||
- | IV.4 Ein Forschungskollegium zu einer Disziplin, welche dem unlauteren, schwarzen Pfad der Magie angehoert, sey ausdruecklich verboten. Dies seyen die Disziplinen der Daemonologia, | ||
- | IV.5 Durch Beschluss des Hohen Rates kann ein besonders vorzuegliches Forschungskollegium in die Gruendung einer neuen Facultaet muenden. | ||
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- | V.1 Außerhalb der Academia, gleichwohl ihrer anhaenglich und anvertraut, seyen die Protectorate zu nennen, welche da sind Landstriche, | ||
- | V.2 Der Hohe Rat erwaehle alleine einen wuerdigen Protector aus den Reihen der Academia, welcher sich verdient gemacht habe, und vertraue ihm darob einen Landstriche an. Er sey mindestens jedoch ein Magister Magnus oder Magus Titulus Facultatis. | ||
- | V.3 Ein Protector habe das außerordentliche Recht zur Sicherheit seynes Landstriches, | ||
- | V.4 Ein Protector habe das außerordentliche Recht noetige Dienste von der Bevoelkerung seines Landstriches einzufordern. | ||
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- | VI.1 Vom Hohen Rat auf Lebenszeyt ernannt werde der Bibliothecarius Primus, welcher im Dienst der Fakultaeten und Forschungskollegien stehe. Ihm obliege die Verwaltung und die Aufsicht ueber die Bibliotheca Magna und die Bibliothecae Extraordinariae. | ||
- | Nach Gutheyßung durch den Akademieleyter lasse er Abschriften anfertigen, taetige Einkaeufe und Verkaeufe fuer die Bibliotheken und genehmige Ausleyhen. | ||
- | VI.2 Ihm zur Seyte gestellt sey ein Bibliothecarius Secundus, der ihn nach bestem Wissen und Gewissen bei von ihm zugewiesenen Aufgaben unterstuetze. Die Verantwortung fuer seine Entscheydungen obliege dem Bibliothecarius Primus. | ||
- | |||
- | |||
- | VII. Vom Hohen Rat auf Lebenszeyt ernannt werde der Castellan. Ihm obliege es fuer allgemeine Ordnung und Sauberkeyt in der Academia zu sorgen, und Lernende fuer derley anfallende Aufgaben einzuteilen. | ||
- | Er trage Sorge fuer die Versorgung der Academia mit Speys und Trank, er sorge fuer den rechten Ablauf bei Maehlern und Festlichkeyten. | ||
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- | |||
- | VIII.1 Fuederhin Mitglied in den Hohen Hallen der Academia Clavis Mundi, derweyl gleychwohl nicht die hohe Gabe der arkanen Kunst beherrschend, | ||
- | VIII.2 Fuederhin Mitglied in den Hohen Hallen der Academia Clavis Mundi, derweyl gleychwohl nicht die hohe Gabe der arkanen Kunst beherrschend, | ||
- | VIII.3 Ebenso zu nennen seyen, gleychwohl nicht Mitglieder der Hohen Hallen, jeglich außerakademische Bedienstete, | ||
- | |||
- | ===== Titulum Secundum – Von der Schluesselvergabe ===== | ||
- | |||
- | I. Jedem Mitglied der Academia seyen als Zeychen von Amte und akademischem Grade eine feste Zahl an Schluesseln gegeben, welche da sind fuer die Aemter: | ||
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- | Senator Superior et Maximus V | ||
- | Senator Aeneus IV | ||
- | Senator III | ||
- | Senator Honoris Cause II | ||
- | Legatus Reginae II | ||
- | Licentiatus Maximus III | ||
- | Licentiatus Internus I | ||
- | Licentiatus Externus II | ||
- | Praeceptor Primus III | ||
- | Leiter eines Forschungskollegiums III | ||
- | Bibliothecarius Primum II | ||
- | Bibliothecarius Secundus I | ||
- | Castellan II | ||
- | Custos Portalis II | ||
- | Akademiegardist I | ||
- | Botenreiter I | ||
- | |||
- | |||
- | II. Und sich da addieren zu dem akademischen Grade des Wissens: | ||
- | |||
- | Omnimagus V | ||
- | Magus Titulus Facultatis IV | ||
- | Magister Magnus IV | ||
- | Magus Minor III | ||
- | Magister III | ||
- | Adeptus II | ||
- | Novice I | ||
- | Eleve I | ||
- | |||
- | ===== Liber Tertius - Akademische Titulatur ===== | ||
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- | |||
- | Einem Eleven oder Novizen der Academia gebuehre keine formelle Anrede, er sey gemeinhin als Studiosus bezeychnet. | ||
- | Einem Adeptus oder Adeptus Liber der Academia gebuehre die Anrede Gelehrter Herr. | ||
- | Einem Magus Minor oder Magister der Academia gebuehre die Anrede Wohlgelehrter Herr. | ||
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- | Einem Magus Titulus Facultatis oder Magister Magnus der Academia gebuehre die Anrede Hochgelehrter Herr. | ||
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- | Einem Omnimagus der Academia gebuehre die Anrede Euer Eminenz. | ||
- | Dem Licentiatus Primus der Academia gebuehre die Anrede Euer Spektabilitaet. | ||
- | Einem Senator Honoris Cause, Senator oder Senator Aeneus der Academia gebuehre die Anrede Euer Exzellenz. | ||
- | Dem Senator Superior et Maximus der Academia gebuehre die Anrede Euer Magnifizienz. | ||
- | Liber Quartus - Regularien ueber die gemeine Ordnung innerhalb der Akademie | ||
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- | ===== Titulus primus - Facultaeten, | ||
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- | Facultaeten seyen errichtet fuer jedes der Lehrgebiete ordentlicher Natur, auf dass die folgend Genannten in dem erforderlichen Maße in der Hohen und Ehrwuerdigen Academia vertreten seyen und das Wissen darum in Bestand und Forschung stetig wachse und gelehrt werde. II. Lehrgebiete der Academia seyen: | ||
- | Die Magica Theoretica in all Ihren Hohen und niederen Ausformungen, | ||
- | Die Hohe Kunst der Animamagica, | ||
- | Die Hohe Kunst der Galadmagica, | ||
- | Die Hohe Kunst der Contramagica, | ||
- | Die Hohe Kunst der Medicammagica, | ||
- | Die Hohe Kunst der Sanctummagica, | ||
- | Die Hohe Kunst der Alchemia und der Scientia Herbae | ||
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- | ===== Liber Quintus: Ausbildungszeyten und Pruefungen ===== | ||
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- | Ein Eleve habe waehrend seiner vierjaehrigen Ausbildung vom ersten bis sechsten Tag der Woche je 6 Stunden Unterricht beizuwohnen. | ||
- | Ein Novize habe waehrend seiner vierjaehrigen Ausbildung vom ersten bis sechsten Tag der Woche je 8 Stunden Unterricht beizuwohnen. | ||
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- | Jedes Jahr sey in drey Trimester unterteilt, zu deren Ende der Ausgebildete eine Pruefung ablege, so es ein Novize ist. | ||
- | Ebenso geschehe am Ende eines Jahres, nur das hier die Kenntnis des Wissens aller drey Trimester abverlangt werde. | ||
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- | Novizen, welche die Adeptenpruefung nicht bestehen, haben 3 Trimester Zeyt diese nachzuholen, | ||
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- | Adepti und hoeheren Mitgliedern der Academia sey das Recht gegeben selbst zu waehlen, wann sie sich zu einer Pruefung bereyt fuehlen, doch sey den Adepti maximal eine Zeyt von 12 Trimestern bis zur Pruefung zum Magus Minor gegeben. Diese Regelstudienzeyt darf um 6 Trimester ueberschritten werden, bis ihnen der Ausschluss aus der Academia drohe. | ||
- | Danach moegen sie sich eyner Facultaet zuwenden, ihr Werdegang obliege fuerderhin ihrer Tuechtigkeyt und Klugheyt. | ||
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- | Teil der Pruefungen koennen seyn: | ||
- | Muendliche Pruefung zu eynem Bereyche | ||
- | Schriftliche Pruefung zu eynem Bereyche | ||
- | Verfassen eygener Abhandlungen | ||
- | Praktische Vorfuehrungen und Experimente | ||
- | Bestehen im Dispute mit anderen Studierenden | ||
- | Bestehen im Dispute mit eynem Dozenten | ||
- | Forschungsquesten und Bildungsreysen außerhalb der Academia | ||
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- | ===== Der gegenwärtige Hohe Rat ===== | ||
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- | Im Hohen Rat vertreten sind | ||
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- | Der Senator Superior et Maximus: Hat als Akademieleiter zusätzliche 11 Stimmen | ||
- | Die Senatores Aenei: Sind Protector und Praeceptor Primus einer Fakultät und haben zusätzliche 5 Stimmen | ||
- | Die Senatoren: Sind Protector oder Praeceptor Primus einer Fakultät und haben zusätzliche 5 Stimmen | ||
- | Die Senatoren Honoris Causa: Haben ehrenhalber 3 Stimmen im Hohen Rat | ||
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- | Das Stimmgewicht hängt ab von Größe/ Alter der Fakultät, welcher der Senator vorsitzt, bzw. von der Bedeutung des Protectorates, | ||
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- | Fakultäten: | ||
- | Animamagica, | ||
- | Medicammagica, | ||
- | Contramagica, | ||
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- | Protectorate: | ||
- | Lauenson, Freyport: 7 | ||
- | Distelbergen, | ||
- | Siebeneschen, | ||
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- | Beispiel: Luchtenfels: | ||
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- | Bei Abstimmungen, | ||
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- | Hierzu schieben die Senatoren kleine Figuren aus Edelstein, Gestein, Holz oder Bein (Jeder hat zur Unterscheidung andere Figuren aus unterschiedlichem Material, welches er frei wählt) in die Mitte der marmornen Tafelrunde. In der Mitte der Tafelrunde symbolisieren Kreise, in denen die Figuren gesammelt werden, die verschiedenen Wahlmöglichkeiten. |